Anklage gegen Mitglied der „Letzten Generation“ wegen krimineller Vereinigung

Die Staatsanwaltschaft Flensburg erhebt Anklage gegen ein Mitglied der „Letzten Generation“ wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und zahlreicher Sabotageakte, darunter die Manipulation einer Rohöl-Pipeline und das Eindringen in Sicherheitsbereiche mehrerer Flughäfen. Die Ermittlungen decken ein weitreichendes Netzwerk auf, das gezielt die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur Deutschlands ins Visier nahm.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Anklage gegen ein 32-jähriges Mitglied der „Letzten Generation“ aus Schleswig-Holstein erhoben. Der Angeklagten wird vorgeworfen,

an der Organisation und Vorbereitung von Straftaten beteiligt gewesen zu sein, die sich gegen die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur Deutschlands richteten. Zudem soll sie Mitglieder angeworben haben, um diese Straftaten zu begehen. Die Ermittlungen erstreckten sich über Schleswig-Holstein, Bayern und Brandenburg.

Die Anklage umfasst verschiedene Einzelaktionen, bei denen die Angeklagte gemeinsam mit Mittätern Straftaten begangen haben soll, darunter die Manipulation einer Rohöl-Pipeline in Woldegk/Mecklenburg-Vorpommern, den Versuch, den Ölfluss zu unterbrechen, das Eindringen in den Sicherheitsbereich des Flughafens München und das Festkleben von Mittätern auf einer Start- und Landebahn.

Weitere Aktionen beinhalten das gewaltsame Eindringen in den Sicherheitsbereich des Flughafens Berlin-Brandenburg, das Befahren des Rollfeldes mit Fahrrädern und die Beschädigung eines Flugzeugs, sowie das Eindringen in den Sicherheitsbereich des Flughafens Sylt, die Beschädigung eines Flugzeugs und die Beschädigung des Golfplatzes des Budersand Hotels auf Sylt.

Die Schäden aus diesen Aktionen belaufen sich auf einen hohen Geldbetrag. Die Strafrahmen für die vorgeworfenen Straftaten reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Die Presseinformation wurde von Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt, dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg, herausgegeben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der/die Angeschuldigte als unschuldig.

Stellungnahme von „Letzte Generation“:

(Die) „Anklageschrift wegen §129 von der StA (Staatsanwaltschaft) Flensburg (sei) die zweite StA, die beschließt, normale Bürger/innen mit dem sogenannten Mafia-Paragraphen zu verfolgen.

Hat die Staatsanwaltschaft Flensburg wirklich nichts besseres zu tun, als während Süddeutschland unter Wasser steht, diejenigen anzuzeigen, die davor warnen?

Warum wird eine Bundesregierung, die die Verfassung bricht, nicht angezeigt?
Warum werden stattdessen die Handys von Bürger/innen abgehört, die Häuser von Bürger/innen durchsucht, anstatt die zu verfolgen, die gerade wirklich unsere Ordnung gefährden.
“ Quelle: Instagram

In einem Videoclip kritisierte sie das Vorgehen der Flensburger Ermittler. Ihr Handy sei abgehört worden, bei ihr zu Hause habe es mehrere Durchsuchungen gegeben. Quelle: SPIEGEL

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