Hexenjagd auf Gut Schmoel: Eine düstere Saga von Machtmissbrauch und Aberglauben im 17. Jahrhundert

Im 17. Jahrhundert führte der einflussreiche Graf Christoph von Rantzau auf seinem Gut Schmoel bei Hohwacht eine Reihe brutaler Hexenprozesse durch. Die Anschuldigungen und Folterungen kosteten zahlreiche unschuldige Frauen das Leben, die als Hexen verurteilt wurden. Diese dunkle Episode der Geschichte zeigt, wie Angst, Aberglaube und Machtmissbrauch zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen können.

Es war eine düstere Zeit: Im 17. Jahrhundert war die Angst vor Hexerei in weiten Teilen Europas weit verbreitet. Viele Menschen lebten in ständiger Furcht vor vermeintlichen Hexen, die angeblich mit dem Teufel im Bunde standen und Unheil über die Gemeinden brachten. Folgen Sie hier dem Schicksal der Mette Schlan.

Die Hexenverfolgung auf dem Gut Schmoel

Gutsherr Christoph von Rantzau (1623-1696) ließ im Rahmen der Hexenprozesse auf seinem Gut Schmoel mehrere Dorfbewohner zum Tod durch Verbrennen verurteilen. Einer Frau namens Mette Schlan hatte er jedoch selbst unter Folter nichts „nachweisen“ können. Trotz seines Wütens musste er sie zunächst laufen lassen.

Zwanzig Jahre später geriet Mette Schlan erneut ins Visier des Gutsherrn. Als eine Dorfbewohnerin nach einem Streit mit Mette erkrankte, sah Rantzau seine Chance gekommen. Er ließ Mette Schlan erneut verhaften und unter Folter „gestehen“, die Krankheit durch Zauber verursacht zu haben. Auch bezichtigte sie weitere Dorfbewohner, darunter ihren eigenen Vater.

Dies löste eine Welle von Denunziationen unter den Einwohnern aus – ein übliches Phänomen während der Hexenverfolgungen, die in Europa Millionen Menschen das Leben kosteten. Auf dem Gut Schmoel ließ Rantzau insgesamt 15 Frauen und Männer hinrichten, indem er sie zunächst erdrosseln und dann verbrennen ließ. Einige der Opfer beteuerten bis zuletzt ihre Unschuld.

Das Ende der Hexenprozesse

Selbst der örtliche Pastor versuchte vergeblich, beim dänischen König Hilfe gegen Rantzaus Rechtsbrüche zu finden. Der Gutsherr floh schließlich nach Köln, um sich von dort aus zu verteidigen. Doch am Ende wurde er schuldig gesprochen, musste eine hohe Geldstrafe zahlen und verlor die Gerichtsbarkeit. Nach Holstein kehrte er nie wieder zurück und starb noch im selben Jahr in Köln.

Die Hexenprozesse auf dem Gut Schmoel stehen exemplarisch für den Missbrauch von Macht, die Instrumentalisierung von Angst und den Verlust von Menschenrechten in Zeiten des Aberglaubens und der Intoleranz. Sie hinterließen ein Klima der Angst und des Misstrauens in der Bevölkerung, an das bis heute Gedenkstätten und Mahnmale erinnern.

„Der „Schmoeler Hexenstein“: Ein Mahnmal gegen das Vergessen der Hexenverfolgung

Der „Schmoeler Hexenstein“ ist ein bedeutsames Mahnmal, das an die Hexenverfolgung auf dem Gut Schmoel im 17. Jahrhundert erinnert. Er liegt an der Einmündung der B 502/L165 zum Gut Schmoel, das ein Ortsteil der Gemeinde Schwartbuck ist. Dieser Stein markiert einen historischen Ort, an dem unschuldige Menschen Opfer von Hexenprozessen wurden. Durch seine Präsenz dient der „Schmoeler Hexenstein“ als Erinnerung an die dunklen Kapitel der Geschichte und als Aufruf zur Reflexion über den Missbrauch von Macht und den Aberglauben vergangener Zeiten. Anfahrt siehe hier via Google Maps.

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